Die Berechnung der Leistungen erfolgt nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte – GOÄ Stand 01. April 2008. Die Rechnung reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein.
Bei gesetzlich Versicherten werden die Beratungs-/Behandlungskosten nicht immer von den gesetzlichen Krankenkassen oder Ersatzkassen übernommen. Eine vorherige Abklärung mit der gesetzlichen Krankenkasse/Ersatzkasse ist also empfehlenswert.
In der Regel fallen für die Erhebung
derzeit 80,00 € – 110,00 € bei der Erstkonsultation, 40,00 € – 60,00 € bei Folgekonsultationen an.
Durchschnittlich ergeben sich nach der Erstkonsultation und der Notwendigkeit weiterer Vorstellungen bei Vorliegen einer internistisch-rheumatologischen Erkrankung, zwei bis vier Konsultationen pro Jahr.
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